Eingebettete Medien – Fotos, Videos von Facebook, Instagram, Youtube & Co.

Eingebettete Medien erlauben die Nutzung von externen Medieninhalten wie Foto und Videomaterial von Drittanbietern. Grundsätzlich haben eingebettete Medien zwei Vorteile.

Pagespeed: Die Ladezeit Optimierung

Wenn Sie ihr eigenes MP4 Video auf der Internetseite hosten würden und dieses von Nutzern abgespielt würde, hätten Sie zum einen extrem große Datenmengen und zum anderen wären die Videos wahrscheinlich nicht optimiert. Große Social Media Plattformen wie YouTube optimieren Ihre Videos permanent. Durch neue Codecs werden die Datenmengen kleiner und kleiner. Das wiederum senkt bei den Seiten, die diese Inhalte eingebettet haben, Ladezeit. Zum anderen reduziert es die Datenmengen, die zwischen dem Nutzer und dem Server ausgetauscht werden. Gerade für Internetseiten, die sonst im Schnitt vielleicht nur 100 Besucher am Tag haben, wäre es fatal, wenn durch eine virale Aktion plötzlich 10.000 Besucher auf der Seite wären und das Video von ebenso vielen gestreamt wird. Der Server wäre, da wahrscheinlich nur ein Webhosting Paket gebucht wurde, down.

Rechtliche Aspekte: Urheberrechtsverletzung bei eigenem Hosting von Fremddateien

Die Verwendung von Medien von dritten Plattformen ist nach Urhebergesetz nicht gestattet. Schließlich würden wir damit ein Werk bzw. ein Medium anbieten, dass von einem Fremden Urheber geschaffen wurde. Damit würden wir uns klar rechtliche Konsequenzen einhandeln. Um dies auszuschließen, wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke bereits festgelegt, dass alle Inhalte die von Nutzern auf die Plattform gestellt werden auch von Dritten Medien eingebettet werden dürfen. Natürlich kann man dies als Benutzer in seinen Einstellungen, im Account abändern. Die wenigsten machen davon Gebrauch. Deshalb können Blogs oder auch Online Shops aber auch Social Media Channels Inhalte von Dritten teilen. Die Medien werden dann nicht auf dem Server bzw. Webhosting Paket des Online Shop Betreibers oder Blog Inhabers gespeichert sondern immer direkt vom Server der jeweiligen sozialen Plattform abgerufen. Dadurch hat man keine fremden Inhalte eingebettet oder gespeichert. Somit besteht keine Gefahr mehr zu Urheberrechtsverletzungen.

Wer Bildmaterial für die eigene Website oder den Online Shop sucht, der findet beispielsweise hier ein Angebot für

Fotos oder Videos einbetten

  • Social Media Plattformen wie Youtube eignen sich besonders zum einbetten, da die Dateien ständig optimiert bzw. verkleinert werden
  • Wenn man ein Video direkt auf eine Seite hochlädt, senkt dies die Ladezeit und der Server kann bei zu vielen Besuchen zusammenbrechen
  • Die Verwendung von Medien von dritten Plattformen ist nach Urhebergesetz nicht gestattet, laut den AGBs der sozialen Netzwerke ist dies allerdings erlaubt
  • Wenn Blogs dann bestimmte Inhalte von Instagram / Youtube von Dritten teilen, werden diese also nicht gespeichert sondern immer von der jeweiligen Plattform abgerufen