Nutzername – ID, Vergabe und Markierung (Tag)

Der Social Media Nutzername spielt nicht nur in sozialen Netzwerken eine Rolle, sondern mittlerweile auch in der Politik. Sollte man nur noch ausschließlich Klarnamen verwenden dürfen, oder weiterhin Pseudonym noch als Nutzername? Besonderst in Zeiten von Shitstorms und Meinungsbeeinflussung in sozialen Netzwerken, worüber viele Medien berichten, von Wahlbeeinflussung in der Politik, bis hin zu personalisierten Werbeanzeigen. Je genauer und eindeutiger eine Person identifizierbar ist, desto schwieriger wird es das Ganze als Falschmeldungen zu verbreiten. Deshalb ist die Diskussion um Social Media Nutzernamen entstanden.

Social-Media Nutzername – so funktioniert die Vergabe

Ganz prinzipiell darf sich aber jeder Benutzer in sozialen Netzwerken einen eigenen Benutzernamen aussuchen. Je nach Netzwerk gibt es eine eindeutige ID, manchmal noch zusätzlich einen öffentlichen Namen. Die ID ist dabei immer eindeutig und grundlegend für jede Social Media Account.

Die ID ist also immer eindeutig und damit auch gleichzeitig die URL des Einzelnen Kanals z.B. auf den meisten sozialen Netzwerken abrufbar durch das Zeichen @. Wer dieses Zeichen setzt und ohne Lehrstelle direkt dahinter einen Namen, der verlinkt einen bestimmten Kanal. Die Markierungen, sogenannte Tags, sind sehr wichtig in der Social Media Welt, denn nur durch sie kann die eigene Reichweite gesteigert werden. Wenn z.B. ein Foto gemacht wird, auf denen vier Personen zu sehen sind, von denen 3 einen Instagram Account besitzen, sollten diese verlinkt werden. Dadurch werden die einzelnen Communities auf die jeweiligen Social Media Kanäle aufmerksam. Besonders im Bereich von Influencer-Marketing achten Firmen und Marken sehr penibel darauf, dass die eigenen Social-Media-Accounts markiert bzw. verlinkt werden. Die Verlinkung funktioniert dann, wie oben beschrieben und sieht beispielsweise so aus:

  • @kanal.name99

Dadurch wird der Kanal verlinkt und ist auf gleiche Weise auch über Notebook und Computer abrufbar. Hier verwendet man statt dem Zeichen die URL der Internetseite der jeweiligen Plattform. So sehe die Verlinkung auf Instagram z.B. aus:

  • Https://www.instagram.com/kanal.name99

Auf YouTube wäre es fast ähnlich. Hier bekommt man allerdings erst einen individuellen Kanalnamen, nachdem man eine bestimmte Anzahl von Abonnement erreicht hat. In der Regel liegt die Anzahl bei ca. 100 Abonnenten. Sobald man dies geschafft haben, kann man seinen eigenen Kanal Namen beantragen. Vorher hat man eine zufällige ID:

  • Zufällige YouTube ID:
    https://www.youtube.com/channel/6HFJ2GPME8LX84FJV
    ID: 6HFJ2GPME8LX84FJV
  • Selbstgewählte ID:
    https://www.youtube.com/user/kanal.name99
    ID: kanal.name99

Danach kann in den jeweiligen Einstellungen, auf der Social App, am Notebook, Tablet, oder am Computer, ein eigener öffentlicher Name ausgewählt werden. Dieser wird dann in der Überschrift des eigenen Profils angezeigt. So muss man nicht unbedingt einen Namen bzw. eine ID verwenden, die noch frei war, sondern kann seinen eigenen Namen reinschreiben, oder eben auch ein Pseudonym.

Die IDs können jeweils nur einmalig vergeben werden. Deshalb gibt es auch die zusätzliche Optionen, einen öffentlichen Namen einzutragen, der dann im Profil angezeigt wird.